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Satzung der

St. Johannes von Nepomuk Jungschützengruppe

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§ 1 Name, Sitz und Ziel 
 
Die St. Johannes von Nepomuk Jungschützen Ungerath, nachstehend
Jungschützen Ungerath genannt, ist die Schützenjugend der St. Johannes
von Nepomuk Bruderschaft Ungerath 1826 e.V.
 
Die Jungschützen haben ihren Sitz in Schwalmtal - Ungerath.
 
Die Jungschützen Ungerath sind Mitglied des BdSJ Bezirksverbandes
Schwalmtal - Brüggen und des Diözesanverbandes Aachen.
 
Die Jungschützen Ungerath sind Glied der St. Johannes von Nepomuk
Bruderschaft Ungerath 1826 e.V. und handeln mit dieser gemeinsam nach den
Grundsätzen des Leitspruches "Für Glaube, Sitte und Heimat."
 
Ziel der Jungschützen Ungerath ist es, an den Idealen der Bruderschaft,
im Sinne des Leitsatzes mitzuarbeiten und jungen Menschen zu helfen,
ihre Aufgaben in Familie und Ehe, Schule, Beruf und Kirche, Volk und
Staat zu erfüllen.
 
Der Schutzpatron ist der Heilige Johannes von Nepomuk.
 
§ 2 Symbol
 
Das Symbol der Jungschützen Ungerath ist das St. Sebastianus - Kreuz:
"Kreuz mit Pfeilen im Kreis".
 
§ 3 Wesen und Aufgaben
 
Die Jungschützen - Ungerath sind eine Vereinigung, die sich zu den Grundsätzen
und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften
bekennt.
Aufgabe der Jungschützen - Ungerath ist die Förderung der Jugendpflege
in sozialem, kulturellem und kirchlichen Bereich, sowie die Förderung des
Schießsportes, des Fahnenschwenkens und des althergebrachten
Brauchtums.
 
Dazu gehören unter anderem:
 
Erlebnis- und Begegnungstreffen für die Schützenjugend,
Bildungsveranstaltungen, Brauchtumsschießen,
Freizeitveranstaltungen, Schießspiel,
Ferienmaßnahmen, Fahnenschwenken.
 
Mitglied kann jede Person werden, die sich verpflichtet:
 
a) diesen Anhang Jungschützen und die Satzung der
     St. Johannes von Nepomuk Bruderschaft - Ungerath 1826 e.V. anzuerkennen.
 
b) die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge,
     Mitgliederbeitrag ,Versicherungspauschale zu entrichten
 
Die Beiträge werden jährlich durch Lastschrift eingezogen. Änderungen wie z. B.
Name, Anschrift, Bankverbindung usw. ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
Die Mitglieder der Jungschützen Ungerath werden mit Vollendung des
18. Lebensjahres Mitglied der St. Johannes von Nepomuk Bruderschaft
Ungerath 1826 e. V. und somit Beitragspflichtig in der Bruderschaft.
( Siehe § 9a Besonderheiten )
 
 
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
 
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss,
nicht aber durch Vollendung des 18. Lebensjahres.
Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand
erfolgen.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es:
 
a) das Ansehen und die Interessen der Jungschützen Ungerath oder der
     St. Johannes von Nepomuk Bruderschaft Ungerath 1826 e.V. schädigt.
 
b) mit der Entrichtung der Beiträge mehr als ein Jahr im Rückstand bleibt.
 
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmen-
Mehrheit. Dem Mitglied ist vorher das rechtliche Gehör zu gewähren.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes hat das ausgeschlossene
Mitglied das Recht der Beschwerde beim Ehrengericht des Bundes
der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
 
Ein ausgeschlossenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das
Vermögen der Jungschützen Ungerath.
 
Organe der Jungschützen Ungerath
 
§ 6 Organe
 
Organe der Jungschützen Ungerath sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
 
§ 7 Die Mitgliederversammlung
 
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf
einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und geleitet.
Zur Mitgliederversammlung ist vorher schriftlich, unter Angabe der
Tagesordnung, einzuladen. Jede ordnungsgemäß einberufene
Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Abgestimmt wird durch Handzeichen.
Auf Verlangen eines Mitgliedes ist schriftlich ( geheim ) abzustimmen.
Zur Annahme eines Beschlusses ist die einfache Stimmenmehrheit
genügend und erforderlich, soweit dieser Anhang Jungschützen
nichts anderes bestimmt.
Wahlberechtigt ist jedes ordentliche, beitragzahlende Mitglied.
 

Aufgaben der Mitgliederversammlung

 
a ) Wahl des Vorstandes und zwei Rechnungsprüfer/ innen
b ) Beschlussfassung über die Jahresrechnung
c ) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
d ) Entlastung des Vorstandes
e ) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Versicherungspauschale
f ) Beschlussfassung über Veranstaltungen
g ) Änderung des "Anhang Jungschützen"
h ) Auflösung der Jungschützen - Ungerath
 
§ 8 Der Vorstand
 
Der Vorstand der Jungschützen Ungerath besteht aus:
 
a ) dem / der Jungschützenmeister/ in
b ) seinem / ihrer Stellvertreter/ in
c ) dem / der Schatzmeister/ in
d ) dem / der Schriftführer/ in
e ) dem / der Schießmeister/ in
f ) seinem / ihrer Stellvertreter/ in
g ) zwei Beisitzern
h ) dem / der Fahnenschwenkermeister/ in
i ) dem Präses
j ) dem Präsidenten / der Präsidentin der Bruderschaft
 
Die Mitglieder a - g werden durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Die Mitglieder h - j sind "geborene Mitglieder".
Bei vorzeitigem Ausscheiden, eines Vorstandsmitgliedes, erfolgt  Ersatzwahl
für den Rest der Amtszeit in der nächsten Mitgliederversammlung.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Vorstand ein anderes Vorstandsmitglied
mit der Wahrnehmung der Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstands-
Mitgliedes beauftragen.
 
Zu den Mitgliedern des Vorstandes können auch Mitglieder der Jungschützen
gewählt werden, die älter als 24 Jahre sind.
Der Präses der Bruderschaft ist gleichzeitig der Präses der Jungschützen
Ungerath. Er kann einen anderen Priester mit der Aufgabe des Jungschützen-
Präses betrauen.
 
 
Die Aufgaben des Vorstandes sind:
 
a ) Leitung der Jugendarbeit und Führung der laufenden Geschäfte
b ) Rechnungslegung über das abgelaufene Jahr
c ) Erstellung der Tätigkeitsberichte
d ) Durchführung von Veranstaltungen
e ) Beschlussfassung über Aufnahmeanträge
f )   Beschlussfassung über ein Ausschlussverfahren eines Mitgliedes
g ) Einberufung der Mitgliederversammlung
 
Der Jungschützenmeister, der Schießmeister und der Fahnenschwenkermeister
haben, unabhängig von ihrem Alter, Sitz und Stimme im Vorstand der
Bruderschaft.
Der Vorstand hat darüber zu wachen, dass die Besitztümer der
Jungschützen Ungerath sorgfältig und sicher aufbewahrt werden.
 
§ 9 Versicherungen 
 
Die St. Johannes von Nepomuk Bruderschaft Ungerath 1826 e.V. schützt
ihre Mitglieder bei Veranstaltungen und Wettkämpfen durch eine
Unfall- und Haftpflichtversicherung.
 
§ 9a Besonderheiten
 
Sollte ein Mitglied der Jungschützen Ungerath das 18.Lebensjahr vollenden und
nicht Mitglied der St. Johannes von Nepomuk Bruderschaft Ungerath sein, wird
aus versicherungstechnischen Gründen eine Versicherungspauschale
  3,00 .- Euro, einmal jährlich, zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag
der Jungschützen Ungerath erhoben , damit auch für dieses
Jungschützenmitglied Versicherungsschutz besteht.
 
 
§ 10 Auflösung und Aufhebung
 
Bei Auflösung oder Aufhebung der Jungschützen Ungerath werden das
Vermögen und die Sachwerte an den Vorstand der St. Johannes von
Nepomuk Bruderschaft Ungerath 1826 e.V., laut Aufstellung, zur
Aufbewahrung gegeben. Bei Neugründung einer Jungschützengruppe
sind das Vermögen und die Sachwerte in die Obhut des zuständigen
Jungschützenvorstandes zurück zu geben.
 
§ 11 Inkrafttreten
 
Dieser Anhang Jungschützen wurde in der Mitgliederversammlung
am 27.04.2000 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.